Tierhalterhaftpflicht
Wer als Tierhalter eine Privathaftpflicht besitzt wird feststellen, dass Schäden durch den Hund oder das Pferd nicht versichert sind. Hierzu ist für jeden Tierhalter eine Hundehaftpflicht bzw. eine Pferdehaftpflicht empfehlenswert. Auch wenn die Tiere zahm sind können wir in bestimmten Situationen nicht in deren Köpfe hinein schauen. Wie schnell brennt ein Pferd durch und verusacht Schäden - der Tierhalter ist laut BGB zum Schadenersatz verpflichtet. In der Tierhaftpflicht ist auch der Tierhüter, soweit nicht gewerblich tätig, der auf das Tier aufpasst bzw. betreut mitversichert.
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