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Firmenrechtsschutzversicherung

Die Firmenrechtsschutzversicherung gemäß §28 ist eine Kombination aus dem Rechtsschutz für Gewerbetreibende/Heilberufler und freiberuflichen Tätigen und dem Rechtsschutz für den Privat- und Verkehrsbereich.

Neben dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender oder sonstiger selbstständiger Form sind ebenso die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer in dessen Betrieb mitversichert.